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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CSM Production Ton- & Datenträger GmbH

UID: ATU 43018809, Firmenbuchnummer: 159293f

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1 Jede Bestellung des Kunden erfolgt im Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von CSM Production schriftlich bestätigt werden.

1.2 Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung unserer Ansprüche, so ist CSM Production berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen. Wird dies abgelehnt, kann CSM Production unter Ausschluß jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten.

1.3 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen usw. stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als abgeschlossen.

1.4 Schadenersatzforderungen des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn CSM Production grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

2. LIEFERBEDINGUNGEN

2.1 Lieferfristen rechnen, vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Versand. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeiten ist die termingerechte Anlieferung aller Unterlagen (Auftrag, Master, Filme, Austro Mechana/Gema Anmeldung…).

Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so gilt als Versandtag der Tag der Versandbereitschaft bei CSM Production.

Wird eine vereinbarte Lieferfrist von CSM Production überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.

2.2 Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie z.B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, z.B. durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung usw. berechtigen CSM Production, nach Wahl entsprechende Verlängerungen der Lieferfristen nach Wegfall des hemmenden Ereignisses zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Mehr und Minderlieferungen bei der Herstellung von CDs, DVDs und USB Sticks können bei Einhaltung folgender Toleranzen nicht beanstandet werden: bis 999 Stück ±10%, ab 1.000 Stück ± 7%. Berechnet wird die gelieferte Menge.

3. PREISE UND VERSAND

3.1 Die gültigen Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich vermerkt, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und unfrei.

3.2 Der Versand unserer Wahl erfolgt ab Werk auf Gefahr des Empfängers, auch wenn eigene Transportmittel verwendet werden.

3.3 Wird bei Anlieferung der Ware niemand angetroffen, werden die Kosten für weitere Zustellversuche dem Auftraggeber gesondert verrechnet (dies gilt auch bei Frei Haus Lieferungen!).

4. ZAHLUNGEN

4.1 Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache.

Bei Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist CSM Production berechtigt, Zinsen in der Höhe der von Großbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten Sätze zu berechnen. Weitergehende Rechte, insbesondere Ansprüche auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens, bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsbedin-gung von CSM Production für fällig erklärt werden. Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam.

CSM Production behält sich ausdrücklich vor, bei Produktionsverkäufen bis zu 2/3 der entstehenden Rechnungskosten als Anzahlung zu verlangen.

Wird eine Lieferung Frei Haus geordert, ist dies nur in Verbindung einer Vorauszahlung der Gesamtkosten einer Produktion möglich.

5. REKLAMATION / MÄNGEL

5.1 Mängel sind CSM Production nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche anzuzeigen. Ware, die be- oder verarbeitet worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden.

Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung hat CSM Production nach seiner Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch CSM Production ein.

5.2 Für Produktionsmängel, die aufgrund der vom Auftraggeber angelieferten fertigen Druckfilme und Premaster entstehen, übernimmt CSM Production keine Haftung.

5.3 Rücksendungen nachweislich von CSM Production gelieferter Ware dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.

6. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT/KONKURS

6.1 Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder bei Konkurs des Kunden ist CSM Production berechtigt, die noch in seinem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Kunden sicherzustellen und zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, hierzu gehören auch bedingte Forderungen, bleiben die verkauften Waren Eigentum von CSM Production.

Der Kunde willigt hierdurch ausdrücklich darin ein, daß CSM Production bei Verzug des Kunden jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügung des Kunden zu entfernen; der Käufer verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht.

7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.

8. PRODUKTION: WARENKENNZEICHNUNG/URHEBERRECHTE

8.1 Jede Veränderung unserer Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen CSM Production geltend gemacht werden, ist CSM Production davon freizustellen.

Es wird darauf hingewiesen, daß dem Export unserer Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. CSM Production lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.

Bei Herstellung der Tonträger durch CSM Production gewährleistet der Kunde, daß Tonträger, Inhalt desselben, Aufmachung u.ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u.ä. und andere gesetzliche Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen CSM Production erhoben werden oder Verfahren gegen CSM Production eingeleitet werden, sind wir von diesen bzw. uns entstandenen Kosten freizustellen.

8.2 Die aus Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke resultierenden Verpflichtungen obliegen dem Besteller.

8.3 Die Anmeldung der Lizenzen erfolgt über den Auftraggeber. CSM Production benötigt eine Freistellung der Austro Mechana/Gema etc. noch vor Produktionsbeginn. Entsprechende Anmeldeformulare können direkt bei den jeweiligen Verwertungsgesellschaften angefordert werden.

8.4 Bei CD-Rom Produktionen bestätigt der Auftraggeber bei Erteilung eines jeden Auftrages, im Besitz der Rechte an der Vervielfältigung des Daten- und Tonmaterials zu sein. Musiktitel auf einer CD Rom müssen wie Audio CDs der Austro Mechana gemeldet werden.

9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

9.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Wien.